Die wichtigsten Rechte im Überblick
Informationelle Selbstbestimmung
Du allein entscheidest, wer welche Daten über dich im Internet sammeln, speichern und verarbeiten darf. Deine privaten Daten gehören dir und niemand anderem.
Recht auf Vergessenwerden
Wenn Daten über dich veraltet, falsch oder nicht mehr notwendig sind, hast du ein einklagbares Recht darauf, dass Suchmaschinen und Webseiten diese Einträge dauerhaft löschen.
Netzneutralität und freier Zugang
Alle Daten im Netz müssen gleich behandelt werden. Internetanbieter dürfen keine Webseiten absichtlich verlangsamen oder blockieren, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Digitalrechte Gesetzestext
Charta der Digitalen Grundrechte und Datenschutz-Bestimmungen (nach den Standards der EU-Grundrechtecharta und DSGVO).
Artikel 1 - Digitale Wuerde des Menschen
Die Wuerde des Menschen ist auch im digitalen Raum unantastbar. Sie ist in allen digitalen Umgebungen, Plattformen und Netzwerken zu achten und zu schuetzen. Algorithmen und automatisierte Systeme duerfen den Menschen niemals als reines Objekt behandeln.
Artikel 2 - Freie Entfaltung der Persoenlichkeit im Netz
Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persoenlichkeit in der digitalen Welt. Dies umfasst die Freiheit der Selbstdarstellung, die Nutzung digitaler Identitaeten, Pseudonyme und Avatare, sofern dadurch nicht die Rechte anderer verletzt werden.
Artikel 3 - Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten duerfen nur nach Treu und Glauben fuer festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft ueber die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und deren Berichtigung zu erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von unabhaengigen Behoerden ueberwacht.
Artikel 4 - Vertraulichkeit und Integritaet technischer Systeme
Das Grundrecht auf Gewaehrleistung der Vertraulichkeit und Integritaet informationstechnischer Systeme schuetzt das Vertrauen der Nutzer in die Sicherheit ihrer Geraete. Staatliche Eingriffe oder heimliche Infiltrationen von Computern, Smartphones und Netzwerken sind unzulaessig, es sei denn, sie dienen der Abwehr schwerster Gefahren und sind richterlich angeordnet.
Artikel 5 - Recht auf Verschluesselung
Jeder Mensch hat das Recht, zur Absicherung seiner digitalen Kommunikation Verschluesselungsverfahren nach dem aktuellen Stand der Technik zu nutzen. Staatliche Stellen duerfen Anbieter digitaler Dienste nicht dazu verpflichten, Hintertueren oder Generalsschluessel einzurichten, welche die globale IT-Sicherheit schwaechen.
Artikel 6 - Freiheit der Meinung und Information im Internet
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsaeusserung im Netz. Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Gedankengut ohne staatliche Zensur und ohne geografische Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
(2) Massnahmen von Plattformbetreibern zur Sperrung oder Loeschung von Inhalten muessen transparent, verhaeltnismaessig und gerichtlich ueberpruefbar sein.
Artikel 7 - Recht auf Loeschung ("Recht auf Vergessenwerden")
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzueglich geloescht werden, sofern die Daten fuer die Zwecke, fuer die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Datenverarbeitung unrechtmaessig erfolgte.
Artikel 8 - Recht auf digitale Abwesenheit und Nichterreichbarkeit
Jeder Mensch hat das Recht, sich zeitweise oder dauerhaft der digitalen Erfassung zu entziehen. Arbeitnehmer haben ausserhalb ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten das ausdrueckliche Recht auf digitale Nichterreichbarkeit, um ihre Erholung und Freizeit zu schuetzen.
Artikel 9 - Verbot algorithmischer Diskriminierung
Der Einsatz von Kuenstlicher Intelligenz und automatisierten Entscheidungssystemen darf nicht zu einer direkten oder indirekten Diskriminierung von Personen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung fuehren.
Artikel 10 - Transparenz von KI und Profiling
Wird ein Mensch Gegenstand einer automatisierten Entscheidung, die ihm gegenueber rechtliche Wirkung entfaltet, hat er das Recht auf umfassende Aufklaerung ueber die Logik des verwendeten Algorithmus. Reine automatisierte Urteile ueber die Kreditwuerdigkeit, Strafmass oder Arbeitsfaehigkeit ohne menschliche Letztentscheidung sind unzulaessig.
Artikel 11 - Gewaehrleistung der Netzneutralitaet
Anbieter von Internetzugangsdiensten muessen den gesamten Datenverkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleichmaessig und ohne Diskriminierung, Einschraenkung oder Beeintraechtigung behandeln, unabhaengig von Sender, Empfaenger, Inhalt, Anwendung oder Dienst.
Artikel 12 - Digitaler Zugang und Teilhabe
Der Zugang zum Internet ist eine grundlegende Voraussetzung fuer die Ausuebung demokratischer Rechte. Der Staat stellt sicher, dass alle Buerger unbesehen ihres Wohnorts oder Einkommens Zugang zu einer leistungsfaehigen, barrierefreien digitalen Infrastruktur erhalten, um soziale Spaltung zu verhindern.